Digitaler Nachlass: Was Sie rechtzeitig regeln sollten
Digitalen Nachlass richtig regeln: Konten, Vollmacht, Passwortliste, Testament und Soforthilfe für Angehörige.
- Was gehört zum digitalen Nachlass?
- Warum ist es rechtlich so wichtig?
- Was gilt es zu regeln?
- Häufige Fehler, Social Media, Checkliste
Das und vieles mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wer heute stirbt, hinterlässt nicht nur Unterlagen, Verträge und persönliche Erinnerungsstücke, sondern fast immer auch E-Mail-Konten, Smartphones, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, Online-Abos und digitale Zahlungsdienste. Genau darum geht es beim digitalen Nachlass. Für Angehörige wird dieses Thema oft dann akut, wenn nach einem Todesfall Rechnungen weiterlaufen, niemand an wichtige Daten kommt oder unklar ist, welche Online-Konten überhaupt existieren.
Der digitale Nachlass ist deshalb längst kein Randthema mehr. Er betrifft Menschen jeden Alters, ganz gleich ob sie nur wenige Online-Dienste nutzen oder einen großen Teil ihres Alltags digital organisieren. Wer rechtzeitig vorsorgt, entlastet Angehörige spürbar. Und wer nach einem Todesfall helfen muss, braucht vor allem Struktur, Nachweise und einen klaren Überblick.
Inhalt
- Was gehört alles zum digitalen Nachlass?
- Warum der digitale Nachlass rechtlich wichtig ist
- Digitaler Nachlass: Was Sie für sich selbst regeln sollten
- Was Angehörige nach einem Todesfall zuerst tun sollten
- Besondere Fälle: Social Media, Apple, Google und Co.
- Häufige Fehler beim digitalen Nachlass
- Checkliste: Digitaler Nachlass richtig regeln
- Fazit
Was gehört alles zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören weit mehr Dinge als nur Passwörter. Gemeint sind alle digitalen Konten, Daten und Geräte, die einer Person zugeordnet sind oder von ihr genutzt wurden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- E-Mail-Konten
- Smartphones, Tablets, Computer und externe Festplatten
- Cloud-Speicher, Fotoarchive und Back-ups
- Social-Media-Profile und Messenger
- Streaming-Dienste, Shopping-Konten und sonstige Abonnements
- Online-Banking-nahe Dienste wie PayPal oder andere Zahlungsanbieter
- Kundenkonten bei Energie-, Telefon- oder Versicherungsanbietern, sofern sie digital verwaltet werden
- Passwortmanager, Authenticator-Apps, Passkeys und Wiederherstellungscodes
- Domains, Websites, Blogs oder gewerblich genutzte Online-Zugänge
- Kryptowährungen oder andere rein digital verwaltete Vermögenswerte
Gerade E-Mail-Konten spielen eine Schlüsselrolle. Wer Zugriff auf das Haupt-Postfach hat, kann oft weitere Konten identifizieren, Passwörter zurücksetzen und laufende Verträge erkennen.
Warum der digitale Nachlass rechtlich wichtig ist
In Deutschland ist der digitale Nachlass grundsätzlich Teil des Nachlasses. Es gibt also kein eigenes Sondererbrecht nur für Online-Konten. Maßgeblich sind die allgemeinen Regeln des Erbrechts. Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass Benutzerkonten eines sozialen Netzwerks grundsätzlich auf die Erben übergehen und der Zugang nicht pauschal mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre verweigert werden darf.
Das klingt zunächst eindeutig. In der Praxis wird es trotzdem oft kompliziert. Denn viele Anbieter haben eigene Abläufe, Formulare und Prüfprozesse. Manche akzeptieren eine transmortale Vollmacht, andere verlangen eine Sterbeurkunde, ein Testament oder einen Erbnachweis. Dazu kommt: Auch wenn Erben grundsätzlich Rechte haben, heißt das nicht automatisch, dass ein Konto sofort geöffnet oder vollständig freigeschaltet wird.
Für Betroffene ist deshalb nicht nur die Rechtslage wichtig, sondern vor allem die praktische Vorbereitung.
Digitaler Nachlass: Was Sie für sich selbst regeln sollten
Wer den eigenen digitalen Nachlass regeln möchte, sollte nicht erst an Passwörter denken, sondern an Zuständigkeiten, Prioritäten und klare Anweisungen.
1. Eine vollständige Kontenübersicht erstellen
Der erste Schritt ist eine geordnete Liste aller relevanten digitalen Zugänge. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Dienste wie E-Mail, Facebook oder Online-Banking, sondern auch weniger auffällige Konten wie Online-Shops, Streaming-Abos, Bonusprogramme, Lieferdienste, Cloud-Dienste oder Vertragsportale.
Wichtig ist dabei nicht nur der Name des Dienstes, sondern auch die Frage: Was soll später mit diesem Konto passieren? Soll es gelöscht, gekündigt, archiviert oder von einer Vertrauensperson weitergeführt werden?
2. Zugangsdaten sicher dokumentieren
Eine Kontenliste allein reicht nicht aus, wenn niemand an die Zugänge kommt. Sinnvoll ist deshalb eine sichere Passwortübersicht oder die Nutzung eines Passwortmanagers, auf den im Ernstfall zugegriffen werden kann.
Entscheidend ist dabei: Zugangsdaten sollten nicht ungeschützt in einer offenen Datei oder lose auf Papier herumliegen. Besser ist eine geschützte Lösung mit klarer Information dazu, wo sich die Zugangsdaten befinden und wie im Ernstfall darauf zugegriffen werden kann.
Ebenso wichtig sind Informationen zu Zwei-Faktor-Authentisierung, Authenticator-Apps, Passkeys, Ersatzcodes und verwendeten Geräten. Genau diese Punkte fehlen in der Praxis besonders oft und machen spätere Zugriffe unnötig schwer.
Empfohlene Vorgehensweise (Stand 2026)
Nutzen Sie einen seriösen, verschlüsselten Passwort-Manager. Aktuell sehr gute und weit verbreitete Lösungen sind:
- Bitwarden (open source, kostenlos nutzbar, sehr sicher)
- 1Password (etwas komfortabler, aber kostenpflichtig)
Legen Sie das Master-Passwort und die Wiederherstellungscodes unbedingt getrennt von der eigentlichen Kontenliste ab – idealerweise in einem Bankschließfach, einem Safe oder beim Notar (mit entsprechender Vollmacht).
Weitere wichtige Punkte:
- Aktualisieren Sie die Kontenübersicht mindestens einmal pro Jahr
- Dokumentieren Sie alle Zwei-Faktor-Verfahren, Passkeys und Backup-Codes vollständig
- Geben Sie der Vertrauensperson eine klare, schriftliche Anweisung, wie sie im Ernstfall auf den Passwort-Manager zugreifen kann
Mit dieser Kombination aus digitaler Sicherheit und physischer Backup-Lösung stellen Sie sicher, dass die Zugangsdaten auch in vielen Jahren noch zuverlässig verfügbar sind.
3. Eine Vertrauensperson benennen
Benennen Sie eine Person, die sich im Notfall um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Diese Person sollte zuverlässig sein, technisch nicht völlig unvorbereitet und im besten Fall wissen, welche Aufgaben konkret auf sie zukommen.
Es hilft sehr, wenn Sie diese Person nicht nur intern auswählen, sondern offen mit ihr darüber sprechen. Ein digitaler Nachlass funktioniert nur dann gut, wenn nicht erst im Trauerfall überrascht festgestellt wird, dass eigentlich niemand zuständig ist.
4. Eine Vollmacht über den Tod hinaus prüfen
Wer möchte, dass eine Vertrauensperson schon im Krankheitsfall oder nach dem Tod handlungsfähig ist, sollte das Thema Vollmacht mitdenken. Praktisch hilfreich ist eine Vollmacht, die ausdrücklich auch digitale Konten, digitale Kommunikation und die Verwaltung von Online-Verträgen umfasst und über den Tod hinaus gilt.
Gerade dann, wenn schnell gehandelt werden muss, etwa um Abos zu kündigen, Geräte zu sichern oder wichtige Nachrichten einzusehen, kann eine solche Regelung sehr entlastend sein. Bei Unsicherheiten sollte die Vollmacht sauber rechtlich geprüft oder notariell begleitet werden.
5. Wünsche schriftlich festhalten
Nicht jedes Konto soll gleich behandelt werden. Manche Menschen möchten, dass Social-Media-Profile gelöscht werden. Andere wünschen sich einen Gedenkzustand. Wieder andere möchten private Fotos sichern, berufliche Daten übergeben oder bestimmte Konten bewusst unangetastet lassen.
Diese Wünsche sollten klar und verständlich festgehalten werden. Sinnvoll ist eine kurze Anweisung nach Kategorien:
- Was soll gelöscht werden?
- Was soll gespeichert werden?
- Was soll an Angehörige übergeben werden?
- Welche laufenden Kosten müssen sofort gestoppt werden?
- Welche Daten sind besonders sensibel?
Zugangsdaten selbst sollten aus Sicherheitsgründen in der Regel getrennt von einem Testament aufbewahrt werden. Besser ist ein Verweis darauf, wo die aktuelle Passwortübersicht oder der Zugang zum Passwortmanager hinterlegt ist.
6. Besondere Vermögenswerte gesondert regeln
Einige digitale Werte brauchen besondere Aufmerksamkeit. Dazu gehören vor allem Kryptowährungen, Online-Bezahlkonten, Domainrechte, Monetarisierungszugänge, Cloud-Archive mit wichtigen Dokumenten oder geschäftlich genutzte Online-Konten.
Wenn Zugangsdaten oder Wiederherstellungscodes fehlen, können Werte im schlimmsten Fall dauerhaft verloren gehen. Wer solche Positionen besitzt, sollte sie nicht nur in einer Liste erwähnen, sondern klar mit Zuständigkeit, Speicherort und Zugriffsweg dokumentieren.
Steuerliche Aspekte nicht vergessen
Kryptowährungen, wertvolle Domains oder Accounts mit laufender Monetarisierung (z. B. YouTube-Kanäle, Instagram-Business-Accounts oder Affiliate-Programme) gehören zum steuerpflichtigen Nachlass. Sie unterliegen der Erbschaftsteuer. Entscheidend ist der Verkehrswert am Todestag. Bei Kryptowährungen kann die starke Volatilität zu großen Wertschwankungen führen – dokumentieren Sie daher regelmäßig Ihre Bestände und die jeweiligen Kurse (z. B. per Screenshot oder Export). Bei größeren Beträgen oder komplizierten Strukturen (z. B. mehrere Wallets, DeFi-Positionen, NFTs) ist es ratsam, frühzeitig einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Sicherheit der Zugangsdaten – besonders wichtig bei Krypto
Legen Sie Seed-Phrasen, Private Keys oder Wiederherstellungscodes niemals nur digital ab. Die sicherste Variante ist eine Kombination aus:
- Verschlüsseltem Passwort-Manager (mit starkem Master-Passwort)
- Einer physischen Kopie in einem Bankschließfach oder beim Notar
- Einer klaren Vollmacht, wer im Ernstfall darauf zugreifen darf
Verlieren Sie die Zugangsdaten, sind die Werte in der Regel unwiederbringlich verloren – auch Erben können dann nichts mehr tun.
Was Angehörige nach einem Todesfall zuerst tun sollten
Wenn keine saubere Vorsorge existiert, hilft ein geordnetes Vorgehen. Nicht alles muss am ersten Tag erledigt werden. Aber einige Schritte sind besonders wichtig.
- Geräte sichern und nichts vorschnell löschen Smartphone, Computer, Tablet, externe Festplatten und wichtige Unterlagen sollten zunächst gesichert und geordnet aufbewahrt werden. Löschen Sie nicht vorschnell Konten oder Daten. Oft zeigt sich erst später, welche Informationen noch für Verträge, Fotos, Dokumente oder Nachweise gebraucht werden.
- Das wichtigste E-Mail-Konto identifizieren Das Haupt-Postfach ist oft der zentrale Zugang zum digitalen Leben. Dort finden sich Rechnungen, Bestellbestätigungen, Vertragsinformationen, Hinweise auf Abos, Cloud-Dienste und oft auch Sicherheitsmails anderer Anbieter. Wenn ein legaler Zugriff möglich ist, sollte dieses Konto früh priorisiert werden. Gibt es keinen unmittelbaren Zugang, sollte dokumentiert werden, welcher Anbieter genutzt wurde, damit der Kontaktweg vorbereitet werden kann.
- Laufende Kosten und automatische Zahlungen prüfen Besonders wichtig sind Verträge und Dienste, die weiter Geld abbuchen:
- Streaming-Abos
- Software-Abonnements
- Mobilfunk- und Festnetzverträge
- Online-Speicher
- Mitgliedschaften
- Bezahldienste
- Händlerkonten mit hinterlegten Zahlungsarten
- Nachweise und Unterlagen zusammenstellen Viele Anbieter verlangen Dokumente, bevor sie Änderungen vornehmen. In der Praxis sind besonders häufig relevant:
- Sterbeurkunde
- Ausweisdokument der anfragenden Person
- Vorsorgevollmacht oder transmortale Vollmacht
- Testament oder Erbnachweis
- in manchen Fällen ein Erbschein
- Anbieter geordnet kontaktieren Arbeiten Sie am besten mit einer einfachen Prioritätenliste:
- E-Mail und Geräte
- Zahlungsdienste und kostenpflichtige Verträge
- Cloud-Speicher und Fotoarchive
- Social Media und Messenger
- selten genutzte Nutzerkonten
- Auch Vermögenswerte mitdenken Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur Daten, sondern manchmal auch echte Vermögenswerte. Dazu zählen Guthaben in Zahlungsdiensten, verkaufbare Domains, digitale Sammlungen, Online-Shops oder Kryptowährungen. Angehörige übersehen diese Punkte leicht, wenn der Fokus nur auf Löschung und Kündigung liegt.
7. Auf automatische Löschungen und Fristen achten
Viele Dienste löschen Konten, Daten oder Profile automatisch nach längerer Inaktivität. Beispiele:
- Google löscht inaktive Accounts standardmäßig nach 2 Jahren.
- Andere Plattformen haben kürzere oder längere Fristen.
Prüfen Sie daher möglichst früh, ob in Ihrer Kontenübersicht Fristen oder automatische Löschungen vermerkt sind. Besonders bei E-Mail-Konten, Cloud-Speichern und Social-Media-Profilen ist schnelles Handeln wichtig – sonst können wertvolle Erinnerungen oder Nachweise unwiederbringlich verloren gehen.
Wenn ein legaler Zugriff möglich ist, sollte dieses Konto früh priorisiert werden. Gibt es keinen unmittelbaren Zugang, sollte dokumentiert werden, welcher Anbieter genutzt wurde, damit der Kontaktweg vorbereitet werden kann.
3. Laufende Kosten und automatische Zahlungen prüfen
Besonders wichtig sind Verträge und Dienste, die weiter Geld abbuchen:
- Streaming-Abos
- Software-Abonnements
- Mobilfunk- und Festnetzverträge
- Online-Speicher
- Mitgliedschaften
- Bezahldienste
- Händlerkonten mit hinterlegten Zahlungsarten
Hier lohnt sich eine schnelle Priorisierung. Nicht jedes Konto ist emotional gleich relevant, aber manche Konten verursachen fortlaufende Kosten oder enthalten sensible Vertragsdaten.
4. Nachweise und Unterlagen zusammenstellen
Viele Anbieter verlangen Dokumente, bevor sie Änderungen vornehmen. In der Praxis sind besonders häufig relevant:
- Sterbeurkunde
- Ausweisdokument der anfragenden Person
- Vorsorgevollmacht oder transmortale Vollmacht
- Testament oder Erbnachweis
- in manchen Fällen ein Erbschein
Je besser diese Unterlagen vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft die Kommunikation mit Plattformen, Vertragsanbietern und sonstigen Dienstleistern.
5. Anbieter geordnet kontaktieren
Arbeiten Sie am besten mit einer einfachen Prioritätenliste:
- E-Mail und Geräte
- Zahlungsdienste und kostenpflichtige Verträge
- Cloud-Speicher und Fotoarchive
- Social Media und Messenger
- selten genutzte Nutzerkonten
So entsteht weniger Chaos, und wichtige Zugänge werden nicht von weniger dringenden Themen überlagert.
6. Auch Vermögenswerte mitdenken
Zum digitalen Nachlass gehören nicht nur Daten, sondern manchmal auch echte Vermögenswerte. Dazu zählen Guthaben in Zahlungsdiensten, verkaufbare Domains, digitale Sammlungen, Online-Shops oder Kryptowährungen. Angehörige übersehen diese Punkte leicht, wenn der Fokus nur auf Löschung und Kündigung liegt.
Besondere Fälle: Social Media, Apple, Google und Co.
Viele große Plattformen haben eigene Funktionen für den Todesfall oder für längere Inaktivität. Das kann hilfreich sein, ersetzt aber keine eigene Vorsorge.
Konkrete Beispiele sind:
- Bei Google kann über den Kontoinaktivität-Manager festgelegt werden, welche Vertrauenspersonen nach einer bestimmten Zeit informiert werden oder ausgewählte Daten erhalten sollen.
- Bei Facebook kann ein Nachlasskontakt bestimmt werden, der ein Erinnerungsprofil verwaltet. Dieser kann aber nicht einfach das Konto übernehmen oder private Nachrichten lesen.
- Bei Apple kann ein Nachlasskontakt eingerichtet werden, der mit Zugriffsschlüssel und Sterbeurkunde Zugriff auf bestimmte Daten des Apple Accounts beantragen kann. Auf alles erhält diese Person jedoch nicht automatisch Zugriff.
Gerade daran zeigt sich: Plattformfunktionen sind nützlich, aber sie regeln immer nur den jeweiligen Dienst. Wer mehrere Geräte, verschiedene Mail-Konten, Social Media, Cloud-Speicher und Zahlungsdienste nutzt, braucht trotzdem eine eigene Gesamtübersicht.
Wer sich auf solche Funktionen verlassen möchte, sollte sie deshalb zu Lebzeiten aktiv einrichten und die Vertrauensperson darüber informieren. Ohne diese Vorbereitung bleibt Angehörigen oft nur der klassische Weg über Supportformulare, Nachweisdokumente und längere Wartezeiten.
Wichtig bei internationalen Anbietern (besonders USA)
Die meisten großen Plattformen (Google, Apple, Meta/Facebook, Amazon, Microsoft, Dropbox etc.) haben ihren Sitz in den USA. Auch wenn deutsches Erbrecht grundsätzlich gilt, haben diese Unternehmen eigene Richtlinien, Verfahren und teilweise strengere Datenschutzvorgaben.
In der Praxis bedeutet das:
- Die plattformeigenen Legacy-Tools (wie oben beschrieben und verlinkt) sind fast immer der einfachste und schnellste Weg.
- Ein deutscher Erbschein oder eine Sterbeurkunde wird in der Regel anerkannt – reicht aber nicht immer allein aus.
- Manche US-Anbieter verlangen zusätzlich eine Apostille, eine notariell beglaubigte Übersetzung oder sogar ein separates US-Gerichtsverfahren.
- Bei sehr großen digitalen Vermögenswerten (z. B. wertvolle YouTube-Kanäle, große Instagram-Accounts mit Monetarisierung oder umfangreiche Cloud-Archive) kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Tipp: Schauen Sie sich die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Plattform schon zu Lebzeiten an und notieren Sie sich in Ihrer Kontenübersicht, welche Besonderheiten es gibt. Das spart den Angehörigen später viel Zeit und Nerven.
Häufige Fehler beim digitalen Nachlass
Diese Fehler kommen besonders oft vor:
- Es gibt nur eine Passwortliste, aber keine Anweisung, was mit den Konten geschehen soll.
- Die Übersicht ist veraltet und enthält alte E-Mail-Adressen oder geänderte Passwörter.
- Zwei-Faktor-Codes, Passkeys oder Authenticator-Apps wurden nicht mitgedacht.
- Das Haupt-E-Mail-Konto ist nirgends dokumentiert.
- Kostenpflichtige Abos bleiben unbemerkt aktiv.
- Kryptowährungen oder andere digitale Vermögenswerte sind zwar vorhanden, aber nicht auffindbar.
- Niemand weiß, wo die Liste mit Zugängen aufbewahrt wird.
- Angehörige löschen vorschnell Profile oder Daten, bevor wichtige Informationen gesichert wurden.
Checkliste: Digitaler Nachlass richtig regeln
Wer vorsorgen will, kann sich an dieser kompakten Checkliste orientieren:
- Alle relevanten Online-Konten und Geräte erfassen
- Haupt-E-Mail-Konto eindeutig benennen
- Zugangsdaten sicher dokumentieren
- Zwei-Faktor-Verfahren, Passkeys und Ersatzcodes mit erfassen
- Vertrauensperson auswählen und informieren
- Vollmacht und Zuständigkeiten prüfen
- Wünsche zu Löschen, Sichern, Archivieren und Erinnerungsprofilen festhalten
- Digitale Vermögenswerte gesondert dokumentieren
- Unterlagen regelmäßig aktualisieren
- Aufbewahrungsort der Übersicht klar festlegen
Für Angehörige nach einem Todesfall gilt:
- Geräte sichern
- Unterlagen sammeln
- Sterbeurkunden organisieren
- E-Mail-Konto und Zahlungsdienste priorisieren
- Anbieter geordnet kontaktieren
- Nichts vorschnell löschen
Fazit
Den digitalen Nachlass zu regeln heißt, Verantwortung zu übernehmen und Angehörige im Ernstfall zu entlasten. Gerade weil heute so viele Verträge, Kontakte, Erinnerungen und Vermögenswerte digital organisiert sind, gehört dieses Thema zu einer guten persönlichen Vorsorge unbedingt dazu.
Wer selbst vorsorgt, sollte nicht nur Passwörter sammeln, sondern klare Zuständigkeiten, sichere Zugänge und konkrete Wünsche festhalten. Wer einem verstorbenen Angehörigen hilft, braucht vor allem Ruhe, Struktur und die richtigen Nachweise.
Bei Streitfällen in der Erbengemeinschaft, Auslandsbezug, Unternehmenskonten, größeren Krypto-Beständen oder sehr komplexen digitalen Vermögenswerten ist zusätzlich rechtlicher Rat sinnvoll. In diesen Fällen lohnt es sich frühzeitig, einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen auf digitales Erbe spezialisierten Berater hinzuzuziehen. Das spart später oft erheblich Zeit, Kosten und Nerven.
Wenn nach einem Todesfall zunächst ganz praktische Unterstützung gebraucht wird, finden Angehörige erste Orientierung auch auf unserer Seite zur Hilfe im Trauerfall.
Die Inhalte dieses Artikels wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Der Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar und ersetzt im Zweifel nicht die individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson.
