Friedhofs- und Grabinfos » Gesees – Friedhof

Der Friedhof in Gesees

Er befindet sich oberhalb der Ortschaft in der Nähe der Grundschule.

Aufgrund der erhöhten Lage bietet sich Besuchern ein malerisches Panorama, welches einen würdigen Rahmen für diesen wunderschönen Friedhof bietet.

Allen Gemeindegliedern und Ortsbürgern im Bereich des Pfarrsprengels Gesees dient dieser Friedhof. In gegenseitiger Respektierung finden hier Christen und Nicht-Christen eine Ruhestätte.

Blick vom Friedhof Gesees auf die Pfarrkirche St. Marien zum Gesees

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Friedhofs können Sie an den Friedhofseingängen angebrachten Hinweisschildern entnehmen.

Das Betreten des Friedhofes bzw. einzelner Friedhofsteile kann von der Friedhofsverwaltung aufgrund eines besonderen Anlasses vorübergehend untersagt werden.

Standort

Der Friedhof Gesees befindet sich am Kirchweg 7, 95494 Gesees.

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Räumlichkeiten:

Der Friedhof Gesees verfügt über zwei Räumlichkeiten

  • Die kleine Trauerhalle
  • Die Kirchenburg St. Marien zum Gesees

Die kleine Trauerhalle

Diese dient als Startpunkt aller Trauerfeiern auf dem Friedhof in Gesees. Hier findet die Aussegnung des Verstorbenen statt. Im Anschluss daran zieht die Trauergemeinde über den Friedhof in die Kirchenburg St. Marien zum Gesees.

Die Kirchenburg St. Marien zum Gesees

Die Anhöhe auf der sich die Kirche befindet, wurde bereits in vorchristlich-slawischer Zeit regelmäßig als Kultstätte eingesetzt. Der Fund frühester Fundamentreste deutet auf einen Entstehungszeitraum zwischen 800 und ca. 1250.
 
Urkundlich erwähnt wurde diese Kirche erstmalig im Jahr 1080, eine Marienwallfahrt ist ab dem 11. Jahrhundert dokumentiert. Dies wurde jedoch im Zuge der Reformation im Jahre 1528 eingestellt. Stumme Zeugen dieser Zeitepoche sind gotische Fresken in der Vorhalle der Kirche sowie weitere Fresken im Inneren der Kirche. Ein weiterer Beleg ist der alte Wallfahrtsweg, der aus Sandsteinplatten gefertigt wurde.
Um das Jahr 1806 – zu Zeiten Napoleons Herrschaft – verliert sich die Spur des ehemaligen Wallfahrtsbildes.
 
Die Kirche St. Marien zum Gesees wurde im Jahr 1410 baulich erweitert. Während der Hussitenkriege wurde die Kirche im Jahr 1430 schwer beschädigt und als Reaktion daraus bis zum Jahr 1441 als Wehrkirche ausgebaut. Maßgeblich an diesen Arbeiten beteiligt war die Familie Heerdegen, welche vom Culmberg (heute Sophienberg) stammte.
 
Den Beinamen „Krone des Hummelgaus“ erhielt die Kirche zum Einen aufgrund ihrer prominenten Lage, welche für weite Sichtbarkeit sorgte und zum Anderen wegen der zehn Turmspitzen, welche in ihrer Gesamtheit der Kirche die Anmutung einer Krone verliehen.
 
Es folgten diverse Renovierungsphasen in den Jahren 1741, 1807, 1830 und 1979. Diese hatten den Verlust der meisten Wehranlagen zur Folge. Wegen Baufälligkeit musste der Kirchturm Anfang des 20. Jahrhunderts abgetragen werden. Der im Jahr 1909 errichtete Turm hat bis heute Bestand.

Die Grundarten der Gräber

Auf dem Friedhof Gesees gibt es vier Grundarten von Gräbern:

  1. Einzelgräber
  2. Doppelgräber:
    In besonders dafür bestimmten Feldern: „doppeltief“. Hier erfolgt die Beisetzung der Särge übereinander, in anderen ausgewiesenen Feldern auch als „Familiengräber“, ebenfalls mit maximal zwei Särgen während der gleichen Ruhezeit. Die Bettung der Särge erfolgt hierbei nebeneinander.
  3. Kindergräber
  4. Pflegefreie Urnengräber in Baumnähe, Gräberfeld IV
    Bei dieser Grabanlage sind die Urnengräber in Kreisen um den Baum herum angelegt.
    Für diese Gräber gilt nachfolgendes: Sie werden der Reihe nach in Kreisen von innen nach außen, durch die Kirchengemeinde bzw. deren Stellvertre­ter/in vergeben. In diesem Urnengrabfeld dürfen nur Aschenkapseln und Naturstoffurnen verwendet werden, welche die 100%tige Vergänglichkeit und den biologi­schen Abbau gewährleisten, ohne den Baum und somit sein Wurzelwerk nach der Beisetzung zu schädigen. Ein Nachweis der Vergänglichkeit ist auf Verlangen der Kir­chengemeinde durch den beauftragten Bestatter vorzule­gen.

    Nach der Beisetzung wird ausschließlich durch die Kirchengemeinde eine vorgefertigte Grabplatte mit Vor-, Nach-, ggf. Geburtsname, sowie Geburts- und Sterbeda­tum in die Grasnarbe eingelassen. Ein Vorauserwerb bzw. eine Verlängerung dieser Grabart ist nicht möglich.

    Scha­len, Blumen oder sonstige Devotionalien dürfen nicht auf den Grabplatten, sondern nur auf den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden, da sonst ein Übermähen der gesamten Grabanlage, wie bei pflegefreien Gräbern üblich, nicht gewährleistet ist. Dieser Bereich wird in regelmäßigen Abständen geräumt und das dort Abgelegte entsorgt.
  5. Pflegefreie 6-fach Gemeinschaftsgrabanlagen in den Gräberfeldern I, II und III
    Diese Grabanlagen sind rund um eine Stele zu sechs An­teilen für maximal zwei Urnen pro Anteil angelegt. Diese Gräber werden nach Verfügbarkeit und Wunsch der Bestattungsfürsorgeberechtigten durch die Kirchenge­meinde vergeben.

    Nach der Beisetzung wird ausschließ­lich durch die Kirchengemeinde ein Messingschild mit Vor -, Nach-, ggf. Geburtsname, sowie Geburts- und Sterbe­datum an der Stele befestigt. Ein Vorauserwerb, sowie eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Die anteiligen Bepflanzungsflächen werden entweder jahres­zeitlich oder auf jeden Fall mit Bodendeckern bepflanzt und gepflegt.

    Die Ruhezeit für Grabarten 4 und 5 betragen jeweils 15 Jahre. Sofern keine Verlängerung oder ein Vorauserwerb der jeweiligen Grabart möglich ist, werden die Gräber nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst und die Beschriftungen entfernt.

Trägerschaft

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Kontakt

Friedhofs- und Gebührensatzung

Diese können Sie hier herunterladen:

Quelle: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gesees


Impressionen

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Erd- und Urnengräber


Baumgrab

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Steelengrab

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Kirche St. Marien zum Gesees

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Disclaimer

Bei den gemachten Angaben erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unser Ziel ist es lediglich, Ihnen einen groben Überblick in Bezug auf möglichen Grabarten der Friedhöfe und über die Trauerhallen zu geben. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Friedhofsverwaltung.