Hilfe im Trauerfall: Was in welcher Situation zu erledigen ist

Mit diesen Informationen zum Thema „Hilfe im Trauerfall“ wollen wir Ihnen eine Hilfestellung an die Hand geben, was konkret zu beachten ist, um im Ernstfall richtig handeln zu können.

Ineinander gefaltete Hände

Situation A: Der Tod tritt im häuslichen Umfeld ein oder es besteht der Verdacht auf eine verletzte Person

1. Notrufnummer 112 wählen

Wenn der Tod im häuslichen Umfeld eingetreten ist oder Sie die Vermutung haben, dass eine Person verletzt wurde, sollte in jedem Fall als erste Maßnahme unter der bekannten Notrufnummer 112 ein Rettungswagen oder Notarzt angefordert werden. Möglicherweise können Sie dadurch Leben retten!
Wichtig: Notrufnummer 112 wählen!

2. Todesbescheinigung beachten

Der Notarzt wird im Todesfall zunächst eine Todesfeststellung durchführen. Parallel dazu gilt es, den Hausarzt – oder sollte dieser nicht erreichbar sein – einen Arzt des Ärztlichen Bereitschaftsdienst kurz, „KVB“ zu verständigen. Dieser wird nach dem Eintreffen eine Leichenschau durchführen und die Todesbescheinigung ausstellen. 

Sie können auch bereits vor erfolgter Leichenschau Kontakt zu Himml Bestattungen unter 0921.65559 aufnehmen. Wir stehen rund um die Uhr als Ratgeber an Ihrer Seite und helfen Ihnen in dieser schwierigen Situation.

Wichtig: 

  • Unbedingt Hausarzt oder KVB verständigen: Leichenschau und Todesbescheinigung beachten!
  • Himml Bestattungen kann bereits vor erfolgter Leichenschau kontaktiert werden!

3. Nach der Leichenschau

Im Anschluss an die Leichenschau kann die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zu Himml Bestattungen koordiniert werden. Dies kann auf unterschiedliche Arten geschehen. Ausschlaggebend für die Überführungsart ist die persönliche Trauersituation des/der Hinterbliebenen. Ihr Ansprechpartner von Himml Bestattungen wird Sie telefonisch über alle Überführungsvarianten aufklären. Zudem erfolgt eine Terminabstimmung für das notwendige Beratungsgespräch. Für den Fall, dass der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten abgeschlossen hat, sollten Sie dies unbedingt Ihrem Ansprechpartner mitteilen, da eine entsprechende Bestattungsvorsorge viele wichtige Vorgaben für genau diesen Fall bereits beinhaltet.

Eine Überführung kann umgehend nach Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgen, dies muss aber nicht sein! Sollten sich die Angehörigen vom Verstorbenen im häuslichen Umfeld ganz in Ruhe verabschieden wollen, gibt der Gesetzgeber eine Zeitspanne von maximal 24 Stunden vor. 

Somit können auch vor Ort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise:

  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Ankleiden des Verstorbenen
  • Ggf. Einbetten des Verstorbenen in den Sarg, sofern die Räumlichkeiten des Trauerhauses dies zulassen

Wichtig: 

• Überführung direkt nach erfolgter Leichenschau oder innerhalb von 24 Stunden!

• Bei Terminabstimmung mit dem Bestatter ggf. auf vorliegende Bestattungsvorsorge des Verstorbenen hinweisen!

• Umsetzbare vor Ort Maßnahmen berücksichtigen

4. Persönlliches Beratungsgespräch

Im nächsten Schritt werden im persönlichen Beratungsgespräch allenotwendigen Formalitäten abgesprochen sowie entsprechende Personendatenaufgenommen. Wichtige Dokumente hierfür sind:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen, sofern nicht verheiratet 
  • Eheurkunde, sofern der Ehepartner verstorben ist, auch dessen Sterbeurkunde 
  • Personalausweis des Verstorbenen oder anderes offizielles Ausweisdokument 
  • Renten- oder Pensionsbescheid sofern von Verstorbenen bezogen 
  • Krankenkassenkarte oder Versicherungsnummer 

Auch werden im Beratungsgespräch die persönlichen Wünsche zur Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten erörtert.

Hierzu zählt beispielsweise:

  • Die Wahl des Blumenarrangements
  • Die Gestaltung von Trauerdruck-Umsetzungen (z.B. Traueranzeige, Sterbebilder, etc.)
  • Auswahl des Sarges und ggf. der Schmuckurne
  • Abstimmung aller weiteren Elemente in Zusammenhang mit der anstehenden Trauerfeier und Beisetzung

Das Beratungsgespräch kann sowohl in den Räumlichkeiten von Himml Bestattungen, bei den Angehörigen oder auch virtuell erfolgen. 

Wichtig: 

  • Notwendige Dokumente zusammenstellen
  • Grundlegende Gedanken zur Ausgestaltung der Trauerfeier machen

5. Koordination durch den Trauerberater

Nach erfolgtem Beratungsgespräch koordiniert der Trauerberater alles Notwendige, um eine würdevolle Trauerfeier nach den Wünschen der Angehörigen und im Sinne des Verstorbenen auszugestalten. Hierbei werden die Angehörigen in wichtige organisatorische Entscheidungen eingebunden.

6. Ende der Dienstleistung

Nach erfolgter Trauerfeier und Beisetzung des Verstorbenen endet die zentrale Dienstleistung von Himml Bestattungen. Selbstverständlich stehen wir auch im Anschluss Angehörigen bei allen relevanten Belangen zur Seite.


Situation B: Der Tod tritt in sozialen Einrichtungen oder im Krankenhaus ein

Wenn der Tod in einer solchen Umgebung eintritt, wird der Angehörige vom jeweils zuständigen Mitarbeiter der Einrichtung darüber informiert. Dieser Mitarbeiter kontaktiert auch den Arzt zur Durchführung einer Leichenschau.

In diesem Fall ist es ratsam, nach erfolgtem Telefonat mit dem Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtung, Kontakt mit Himml Bestattungen aufzunehmen, damit ggf. eine Aussegnung in der Einrichtung direkt oder auch eine Überführung vereinbart werden kann.

Alle weiteren organisatiorischen Schritte sind mit denen aus der Situation A ab Punkt 3vergleichbar. 

Haben Sie weitere Fragen in diesem Zusammenhang oder sind Punkte für Sie unverständlich?

Zögern Sie bitte nicht und kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir sind Tag & Nacht für Sie erreichbar!


Weiterführende Informationen zum Anhören im Audio Format

Wir möchten auf unserer Homepage zielgenaue Hilfestellung leisten und gehen aus diesem Grund neue Wege: Um Trauernden in Zukunft möglichst unkompliziert und ohne hohen Leseaufwand schnelle Hilfe im Trauerfall bieten zu können, stellen wir entsprechende Ausführungen in einem Audioformat zur Verfügung.

Inhaber Alexander F. Christ hat nachfolgend wichtige Hinweise in Form von Audioaufnahmen für Sie bereitgestellt. Diese werden in regelmäßigen Abständen immer weiter ergänzt. So müssen Sie künftig nur noch die Lautsprecher Ihres PC, Smartphone oder eines anderen Endgerätes aktivieren und können den Ausführungen folgen, ohne selbst lesen zu müssen.

Der Tod in der häuslichen Umgebung

Sollten Sie sich – wenn ein Todesfall eingetreten ist – nicht in der Lage fühlen, die nachfolgenden Schritte zu unternehmen, genügt es, wenn Sie sich mit uns unter 0921.65559 telefonisch in Verbindung setzen. Wir werden Sie dann durch das Wichtigste führen oder gegebenenfalls das Notwendige für Sie und in Ihrem Namen einleiten.

Denn wir sind an allen Tagen des Jahres – 24 Stunden rund um die Uhr – für Sie erreichbar!

Die Totenschau

Tritt der Tod eines Menschen in der privaten oder häuslichen Umgebung ein, so sollten Sie als Erstes den Hausarzt verständigen. Dieser wird den Ort des Todes aufsuchen, um nach eingehender Untersuchung den Tod fest- und eine Todesbescheinigung hierüber auszustellen. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie den Notruf unter: 112! Schildern Sie die Situation, woraufhin die geeigneten Schritte eingeleitet werden und ein Notarzt hinzugezogen wird. Die Todesbescheinigung, welche aus verschiedenen Teilen besteht, muss zwingend beim Verstorbenen verbleiben und wird durch die Mitarbeiter unseres Hauses als notwendiges Dokument bei der Überführung mitgenommen. Tritt der Tod jedoch in einer Pflegeeinrichtung oder einer Klinik ein, werden Sie in der Regel verständigt und von dort aus alle Schritte in Bezug auf die Totenschau eingeleitet.

Der Anruf beim Bestatter

Nun wäre es der nächste Schritt, sofern dieser noch nicht unternommen wurde, sich mit uns unter 0921.65559 in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Hierbei werden unter anderem Dinge, wie der Wunsch einer Hausaussegnung und der mögliche Überführungs- und Beratungstermin abgestimmt.

Die Versorgung und Überführung

Ist der Zeitpunkt der Überführung gekommen, so haben Sie die Möglichkeit, persönliche Kleidung des oder der Verstorbenen unseren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Gerne nehmen wir eine hygienische Versorgung und das Ankleiden im Trauerhaus vor, sofern dies – aufgrund der räumlichen Gegebenheiten oder der Umstände – möglich ist. Alternativ unterhalten wir modernste Versorgungs- und Klimaräume, welche diesen letzten Dienst mit äußerster Pietät und höchster Professionalität möglich machen. Über dies hinaus, stehen Ihnen auch unsere privaten Verabschiedungsräumlichkeiten zur Verfügung. Sie ermöglichen es Ihnen – losgelöst von Öffnungszeiten – persönlich und ganz individuell Abschied von einem geliebten Menschen zu nehmen. 

Die Wahl der Totenkleidung

Bei der Wahl der Kleidung ist es nicht nötig, dass diese unbedingt schwarz ist. So individuell wie der Mensch und das Leben selbst, so individuell darf auch die Kleidung gewählt werden, mit der Sie wünschen, dass die letzte Reise angetreten werden soll. Also darf – und soll – die Kleidung dem individuellen Charakter entsprechen. Steht eine solche Kleidung nicht zur Verfügung, bieten wir auch gerne einen Sterbetalar in verschiedensten Ausführungen an.