Tritt der Tod eines Menschen in der privaten oder häuslichen Umgebung ein, so sollten Sie als Erstes den Hausarzt verständigen. Dieser wird den Ort des Todes aufsuchen, um nach eingehender Untersuchung den Tod fest- und eine Todesbescheinigung hierüber auszustellen. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie den Notruf unter: 112! Schildern Sie die Situation, woraufhin die geeigneten Schritte eingeleitet werden und ein Notarzt hinzugezogen wird. Die Todesbescheinigung, welche aus verschiedenen Teilen besteht, muss zwingend beim Verstorbenen verbleiben und wird durch die Mitarbeiter unseres Hauses als notwendiges Dokument bei der Überführung mitgenommen. Tritt der Tod jedoch in einer Pflegeeinrichtung oder einer Klinik ein, werden Sie in der Regel verständigt und von dort aus alle Schritte in Bezug auf die Totenschau eingeleitet.