Einen eigenen Bereich bildet die rekonstruierende, das heißt wiederherstellende Thanatopraxie. Besonders bei Unfallopfern, nach schweren Unglücksfällen und Gewalteinwirkungen ist eine Verabschiedung am offen Sarg, ohne vorausgehende thanatopraktische Versorgung, weder zu empfehlen, noch zuzumuten.
Dies gilt genauso nach Obduktionen und in Fällen, wenn sich die postmortalen, sichtbaren Veränderungen am Verstorbenen bereits im beginnenden oder einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Die für Sie als Hinterbliebenen psychologisch wichtigen Partien – Gesicht und Hände – können so wiederhergestellt werden. Auch schwerste Defekte können hierdurch auf ein sehr geringes optisches Maß reduziert werden: in der Praxis geschieht dies oftmals anhand einer Fotografie, die den Verstorbenen zeigt und dem Thanatopraktiker als Vorlage dient.
Selbstverständlich kann es nicht das Ziel sein, das Äußere besser als zu Lebzeiten erscheinen zu lassen. Drastische Folgen werden nur insofern abgemildert, dass für Trauernde ein pietätvoller Abschied ermöglicht wird.