Beim Erdgrab unterscheidet man zwischen Wahl- und Reihengrab. Bei Wahlgräbern ist nach Ablauf der Ruhezeit eine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich. Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung nach der Ruhezeit nicht mehr möglich. Die Beisetzung kann auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof stattfinden. Die Ruhezeit auf den Friedhöfen in Bayreuth beträgt hierbei mindestens 20 Jahre.
Friedhöfe in Trägerschaft der Evang.-Luth. Kirche in Bayreuth sind:
Stadtfriedhof, Erlangerstraße
Friedhof St. Georgen, Hinter der Kirche
Friedhof St. Johannis
Der Südfriedhof mit Krematorium, Saaser Berg 15, ist der kommunale Friedhof der Stadt Bayreuth.